Servicezentrum
Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!
Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0861 701-500
Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!
Das Servicezentrum in der Herzog-Otto-Straße 6 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.
Parkmöglichkeiten
Besucherparkplätze einschließlich Behindertenparkplatz befinden sich unmittelbar vor dem Servicezentrum. Der Zugang zum Servicezentrum ist barrierefrei.
Barrierefreier Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Finanzamt Traunstein über ein (Blinden-)Leitsystem ist bis zum Grundstück Herzog-Otto-Straße 6 sichergestellt. Der weitere Fußweg von der Herzog-Otto-Straße bis hin zum Eingangsbereich des Servicezentrums ist barrierefrei, verfügt aber nicht über ein (Blinden-)Leitsystem.
Bei Unterstützungsbedarf kann im Vorfeld telefonisch unter 0861 701-501 Kontakt mit dem Servicezentrum aufgenommen werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.
Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum
Für Angelegenheiten der „Sonderstellen“ wie Vollstreckung, Stundung und Erlass, Bewertung sowie Rechtsbehelfe wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihre zuständige Stelle. Das Servicezentrum kann hier nicht weiterhelfen.
Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.
Bitte beachten Sie:
Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.
Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung ist das Finanzamt aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.