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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Kostašenko, Jurij
unbekannt verzogen,
StNr.:163 / 239 / 40626

Einspruchsentscheidung vom 08.09.2025 in Sachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 03.09.2024

09.09.2025 bis 24.09.20250861 701 - 572
2Loschat, Markus
Hauptstr. 28, 83367 Petting,
StNr.:163 / 246 / 41266

Einkommensteuerbescheid 2023 vom 12.09.2025
Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2023 2023 vom 12.09.2025

12.09.2025 bis 29.09.20250861 701 - 616