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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Gries, Kevin
unbekannt verzogen (AT),
StNr.:163 / 433 / 02596

Einkommensteuerbescheid 2023 vom 21.07.2025

21.07.2025 bis 05.08.20250861 701 - 515