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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Die für die Einheitsbewertung zuständigen Bearbeiter des Finanzamts Traunstein sind nur in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die Bedarfsbewertung bleibt davon unberührt.
Auf die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer (089 30 70 00 77) wird verwiesen.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 0861 701 + Nebenstelle
Altenmarkt, Fridolfing, Kienberg, Kirchanschöring, Nußdorf, Palling, Petting, Reit im Winkl, Schleching, Taching, Tittmoning, Traunreut, Waging, Wonneberg 739
Bergen, Engelsberg, Inzell, Obing, Ruhpolding, Siegsdorf, Surberg, Traunstein, Unterwössen, Vachendorf 730
Chieming, Grabenstätt, Grassau, Marquartstein, Pittenhart, Schnaitsee, Seeon-Seebruck, Staudach-Egerndach, Tacherting, Trostberg, Übersee, Wasserbez. Chiemsee 720
Bayerische Grundsteuer (neues Recht) Alle im Amtsbezirk 721
Bayerische Grundsteuer (neues Recht) Alle im Amtsbezirk 718, 719
Bayerische Grundsteuer (neues Recht) Alle im Amtsbezirk 724, 731
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht) Alle im Amtsbezirk 720
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht) Alle im Amtsbezirk 730
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht) Alle im Amtsbezirk 739
Einheitsbewertung im Sachwertverfahren Alle im Amtsbezirk 722, 735
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar