Skip to main content

Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Die für die Einheitsbewertung zuständigen Bearbeiter des Finanzamts Traunstein sind nur in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die Bedarfsbewertung bleibt davon unberührt.
Auf die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer (089 30 70 00 77) wird verwiesen.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 0861 701 + Nebenstelle
Altenmarkt, Fridolfing, Kienberg, Kirchanschöring, Nußdorf, Palling, Petting, Reit im Winkl, Schleching, Taching, Tittmoning, Traunreut, Waging, Wonneberg739
Bergen, Engelsberg, Inzell, Obing, Ruhpolding, Siegsdorf, Surberg, Traunstein, Unterwössen, Vachendorf730
Chieming, Grabenstätt, Grassau, Marquartstein, Pittenhart, Schnaitsee, Seeon-Seebruck, Staudach-Egerndach, Tacherting, Trostberg, Übersee, Wasserbez. Chiemsee720
Bayerische Grundsteuer (neues Recht)Alle im Amtsbezirk721
Bayerische Grundsteuer (neues Recht)Alle im Amtsbezirk718, 719
Bayerische Grundsteuer (neues Recht)Alle im Amtsbezirk724, 731
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht)Alle im Amtsbezirk720
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht)Alle im Amtsbezirk730
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren (altes Recht)Alle im Amtsbezirk739
Einheitsbewertung im SachwertverfahrenAlle im Amtsbezirk722, 735
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar